• Prüfrichtlinie nach SK3602
    In der “Sicherheitsvorschrift für Starkstromanlagen bis 1000 Volt (VdS 2046)” wird unter Abschnitt 1.5 die Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen gefordert.
    Im Versicherungsvertrag kann auch die Klausel VDS 3602/VDS 3447/VDS 2871 vereinbart sein, wonach ebenfalls der Versicherungsnehmer die elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen prüfen lassen muss.
    Die Prüfung der elektrischen Anlagen nach Klausel VDS 3602 / VDS 3447 / VDS 2871 wird durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften, den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer und relevanter DIN VDE-Bestimmungen durchgeführt.
    Die VDS 3602 Prüfung erfolgt durch einen erfahrenen Spezialisten, der als Sachverständiger nach VDS 2871 über die notwendige Ausbildung verfügt.
    Das Ergebnis der VDS 3602 Prüfung durch den Sachverständigen nach VDS 2871 wird mit einem Prüfbericht bestätigt.

  •  Erstprüfung

  •  Wiederholungsprüfung